AGBs

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Hinweis:

Für den Massage- und Kosmetikbereich gelten die Zusatzbedingungen unter 11 A

 

Allg. Geschäftbedingungen:

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und
Leistungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1. Vertragsschluß/Unterlagen

1.1 Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

1.2 Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge/Bestellungen schriftlich angenommen oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben. Dieses gilt für Anträge des Kunden, die auf Ergänzungen oder Änderungen gerichtet sind, entsprechend.

1.3 Die dem Kunden gemachten Angaben und zugänglich gemachten Unterlagen enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte.

1.4 An allen oben genannten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- ,Urheber - und sonstige Rechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen die oben genannten Unterlagen in keiner Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.

2. Softwareleistungen und/oder Beratungsleistungen

2.1 Bei Verträgen, die uns zur Erbringung von Softwareleistungen und/oder Beratungsleistungen verpflichten, ergeben sich die von uns zu erbringenden Leistungen aus einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (z.B. Pflichtenheft)..

2.2 Die Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei uns; dem Kunden steht daran ausschließlich für eigene Zwecke ein Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu.

2.3 Der Kunde kann die Aushändigung von Programmunterlagen, von Anwendersoftware nur verlangen, falls die Software speziell für ihn entwickelt, die Aushändigung ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde sämtliche Kosten und Vergütungen im Rahmen des Auftrages bezahlt hat.

2.4 Uns zugänglich gemachte Daten und Unterlagen verwahren wir mit verkehrsüblicher Sorgfalt. Der Kunde hat zum Zwecke ihrer Reproduzierbarkeit bei sich Kopien zu verwahren.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lager München, ausschließlich Kosten für Verpackung, sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation, Inbetriebsetzung sowie Mehrwertsteuer in Ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

4. Zahlungen

4.1 Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer jeweiligen Rechnung und ohne jeden Abzug an uns zu leisten.

4.2 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde entweder mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt der Zahlungsrückstand mindestens 5% des Gesamtvertragspreises oder verletzt der Kunde seine Pflichten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt (vergl. Ziff. 9), wird der gesamte noch vom Kunden zu leistende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

4.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er - unbeschadet aller unserer anderen Rechte - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% Über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, soweit wir nicht einen höheren Schaden nachweisen.

5. Abtretung/Zurückbehaltung/Aufrechnung

5.1 Unser Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns, mit Ausnahme von Geldforderungen, ohne schriftliche Einwilligung auf Dritte zu Übertragen.

5.2 Wegen etwaiger Ansprüche darf der Kunde die ihm obliegenden Leistungen weder verweigern, noch sie zurückhalten oder aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden sind von uns entweder nicht bestritten und fällig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

5.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

6. Fristen/Termine

6.1 Mit uns vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung.

6.2 Bei Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen verlängern sich die Fristen gemäß vorstehender Ziffer 6.1 angemessen.

6.3 Fristen und Termine sind nur verbindlich, falls sie ausdrücklich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände wie insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen oder soweit sie zur Unmöglichkeit der Leistung führen, insgesamt von der Liefer-/Leistungspflicht. Dauert die Leistungshinderung länger als 6 Monate an, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt.

7. Annahme/Abnahme

7.1 Der Kunde hat bei Fälligkeit unsere Lieferung/Leistung unverzüglich nach Aufforderung durch uns an- bzw. abzunehmen.

7.2 Nimmt der Kunde die Lieferung/Leistung nicht an/ab, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis eines Schadens - einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises.

8. Gefahrübergang

8.1 Wir sind zu Teillieferungen und/oder -leistungen berechtigt.

8.2 Die Gefahr für unsere Lieferungen und Leistungen geht mit der An- oder Abnahme, bei Lieferungen spätestens jedoch mit Verlassen des vereinbarten Erfüllungsortes auf unseren Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen/ -leistungen, und zwar selbst dann, wenn wir noch weitere Leistungen (z.B. Transport, Installation, Montage und/oder Inbetriebsetzung) übernommen haben.

8.3 Verzögert sich die An-/Abnahme oder das Verlassen von Lieferungen aus dem vereinbarten Erfüllungsort aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr spätestens nach fruchtlosem Ablauf der von uns gemäß vorstehender Ziff. 7.2 gesetzten Frist auf den Kunden über..

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

10. Gewährleistung

10.1 Für Mangel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns gelieferten Gegenständen oder erbrachten Leistungen, die uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung vom Kunden schriftlich angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Material- oder Konstruktionsfehler oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir diese nach unserer Wahl an unserem Erfüllungsort nachbessern oder mangelfreie Gegenstände/Ersatzteile ab unserem Erfüllungsort nachliefern. Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) kann der Kunde nur verlangen, wenn die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Frist unterbleibt oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist.

10.2 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

10.3 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen verpflichtet.

10.5 Die zur Ermöglichung von Nachbesserungen außerhalb des vereinbarten Erfüllungsortes erforderlichen Aufwendungen (z.B. Aus-/Einbau anderer Teile) gehen zu Lasten des Kunden. Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit Nachbesserungen/Nachlieferungen tragen wir bis zu einer Gesamtentfernung von 200 km. Alle anderen Kosten für Transport, Beförderung, Übernachtung, Verpflegung, Reise- und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten und die damit verbundenen Nebenkosten, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.

10.6 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet oder von einem von uns für die Betreuung nicht autorisierten Betrieb installiert, instandgesetzt, gewartet oder gepflegt werden. Zur sachgemäßen Behandlung der gelieferten Gegenstände gehört ggf. insbesondere die Einhaltung unserer Einbau-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.

10.7 Etwaige Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden verjähren - sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist - 6 Monate nach Gefahrübergang.

10.8 Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeder Gewährleistung.


11. Haftung

11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz wie in Ziff. 10 Abs. 2 bis Abs. 4 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

11.2 Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

11.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeiter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.4 Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach Ziff. 10.7, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung in Rede stehen.

11.5 Falls eine beratende Tätigkeit nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung ist, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

11 A. Nur für Shiatsu- Bowen- und Reikibehandlungen, sowie den Kosmetikbereich

 

11 A.1 In keiner Weise wird durch Inanspruchnahme der Behandlungen eine Heilung von Krankheiten oder Beschwerden versprochen

11 A.2 Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonstige Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt.

11 A.3 In den Sitzungen wird keine ärztliche Behandlung durchgeführt.

11 A.4 Eine Zusammenarbeit mit der Schulmedizin halten wir für sehr wichtig.

11 A.5 Laufende ärztliche Behandlungen sollen nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftige notwendige Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden.


12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln, Schecks - ist bei Vollkaufleuten München. Wir bleiben jedoch - nach unserer Wahl - berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor dem Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort, der Sitz oder Vermögen des Kunden befindet.

12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

13. Unwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

13.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

13.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen Ersatzbestimmungen als vereinbart gelten, die dem in der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht und diesem Zweck möglichst nahe kommt.

 

14. Nachtrag

 

14.1 Anlässlich des neueen Gesetzes zur Streitschlichtung mit Verbrauchern, erklären wir uns grundsätzlich bereit, uns an dieser Art von Streitschlichtung zu beteiligen


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